Piloten
helfen Piloten

Häufige Fragen und Antworten

Zentraler Punkt unseres Arbeitens ist das individuelle Beratungsgespräch, da jeder Fall ein spezieller Einzelfall ist und selten mit einem Satz beantwortet werden kann.

Nein. Wir sind Kollegen, die anderen Kollegen helfen ohne Informationen an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Es gibt jedoch Situationen, bei denen die Flottenleitung dem Piloten ein Gespräch mit AntiSkid offiziell nahelegt. Im Anschluss an dieses Beratungsgespräch wird dann aber nur zurückgemeldet, ob eine Zusammenarbeit zustande gekommen ist, ohne weitere inhaltliche Informationen weiter zu leiten.

Generell sollte jeder seinem Fliegerarzt voll vertrauen - oder den Arzt wechseln. Da das AntiSkid Programm deutschlandweit bei den Fliegerärzten bekannt ist, besteht kein Grund zur Verheimlichung. Das Programm läuft immer in enger Zusammenarbeit von Pilotenkollegen, die als Betreuer fungieren, dem Fliegerarzt, Therapeuten und Fachärzten.

Ja. Der Pilot ist gesetzlich verpflichtet, gegebenenfalls mit seinem Fliegerarzt, alle meldepflichtigen Krankheiten an das LBA zu melden. Das heißt aber nicht automatisch, dass auch der Arbeitgeber davon erfährt. Die Abteilungen beim LBA unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht. In solchen Fällen wird mit anonymisierten Einträgen im Medical wie zB. "SIC" gearbeitet.

Jedes Programm wird individuell für die betroffenen Personen angepasst. In der Regel gehört dazu ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt in einer Fachklinik, regelmäßige ärztliche Untersuchungen, Gruppentreffen mit anderen betroffenen Piloten, Therapeutenterminen und ein enger Kontakt zu einem Betreuer von uns.

Das erste Treffen bleibt ein Beratungsgespräch und es werden keine Informationen weitergegeben, solange der Kollege dem nicht ausdrücklich zustimmt. Dazu setzen sich AntiSkid Mitarbeiter mit dem Kollegen zusammen, um seine Geschichte zu hören, Fragen zu beantworten und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Das AntiSkid Programm ist ein peer-support Programm von Piloten für Pilot(in)en. Für Flugbegleiter gibt es ein ähnliches System, was sich "Safety Belt" nennt. In allen anderen Abteilungen sind die jeweiligen disziplinarischen Vorgesetzten die Ansprechpartner.

Im Zweifel immer ansprechen. Eine Alkoholfahne ist ein Zeichen dafür, dass der Blutalkohol noch bei mindestens 0,5 Promille liegt. Der Königsweg liegt in solchen Situationen immer darin, dass der Kollege nicht fliegt, solange die Situation vollständig, wie zB. durch eine Blutabnahme, geklärt ist. Lässt ein Kollege wissentlich einen anderen Kollegen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fliegen, macht auch er sich strafbar. Nachdem der Kollege sich krankgemeldet hat, sollte er vom AntiSkid Programm aufgenommen werden. Würde der betroffene Kollege sich nicht bei uns melden, geben wir die Rückmeldung an den "Informanten", dass kein Kontakt zustande gekommen ist.
Dann bleibt für ihn nur die Möglichkeit die Situation der Flotte zu schildern.

Auch hier gilt: Im Zweifel ansprechen und an uns weiterleiten. AntiSkid berät auch Angehörige von Betroffenen.

Ja. Wir haben Kontakt zu Psychologen, die sich um den Bereich Bedrohungsmanagement kümmern.

Nach EU Verordnung 1178/2011(MED B055/060) und weiteren Regelungen, machen psychische Störungen und Substanzmissbrauch (wie zB. Alkohol, Drogen, Medikamenten) fluguntauglich.
Die Teilnahme an einem AntiSkid Programm bietet die Möglichkeit, den Flugdienst nach kurzer Zeit wiederaufzunehmen. Das Behandlungsangebot erfüllt dabei sämtliche behördlichen Anforderungen, die zur Wiedererlangung der Tauglichkeit gestellt werden.

Die Berechnung des maximalen täglichen Alkoholwertes hängt von Faktoren wie Alter, Gewicht, Geschlecht und gesundheitliche Verfassung ab. Im Allgemeinen kann man aber folgende Mengenangaben als Richtwerte für risikoarmen Alkoholkonsum hernehmen:
 

24g Alkohol/Tag bei Männern
Dies entspricht ca. 0,5l Bier bzw. 0,2l Wein pro Tag.
Bei Frauen liegt der Wert bei 12g Alkohol/Tag.

Dies entspricht ca. 0,3l Bier bzw. 0,1l Wein pro Tag.

 

Dabei ist zu beachten, dass der tägliche Konsum von 20g Alkohol weniger schädlich ist als der wöchentliche einmalige Konsum von 140g Alkohol.

Als Piloten unterliegen wir jedoch noch einem weiteren Grenzwert. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6‰ verlieren wir auf Dauer unsere Flugtauglichkeit! Dieser Blutalkoholwert kann nur durch eine hohe, antrainierte Alkoholtoleranz erreicht werden, so dass es sich mindestens um riskanten Alkoholkonsum bzw. Alkoholmissbrauch handeln muss. Diese machen fluguntauglich!

Unter Sucht versteht man ein bestimmtes Verhaltensmuster, das mit einem unwiderstehlichen, wachsenden Verlangen nach einem bestimmten Gefühls- und Erlebniszustand beschrieben wird. Grundsätzlich kann jeder Mensch süchtig werden. Da Sucht nicht auf den Umgang mit bestimmten Stoffen beschränkt ist, kann jede Form menschlichen Verhaltens zur Sucht werden (z. B. Arbeitssucht, Spielsucht, Esssucht, Verlangen nach sexueller Befriedigung).
Jede Sucht entsteht über den Prozess: Erfahrung - Wiederholung - Gewöhnung - Missbrauch.